Kinderschutzkonzept des Waldorfkindergartens Zwergenland
I. Leitbild
Unserer Arbeit im Waldorfkindergarten Zwergenland liegt das anthroposophische Menschenbild Rudolf Steiners zugrunde.
Wir, als pädagogische Fachkräfte, geben den Kindern in einer Atmosphäre der Geborgenheit, Raum für ihre individuelle Entwicklung. Durch den immer wiederkehrenden Rhythmus im Tages- und
Jahresablauf erfahren die Kinder Orientierung und Sicherheit.
Bei uns erleben die Kinder in einer familiären, gesunden Umgebung alltägliche, sinnhafte Handlungen und begreifen mithelfend, nachahmend die Zusammenhänge ihrer Lebenswelt.
Wir nehmen jedes Kind aufmerksam wahr und handeln vorbildhaft zu seinem Wohle.
Wir reflektieren im Team unsere Arbeit kontinuierlich und bilden uns regelmäßig fort.
Eine gute, vertrauensvolle Beziehung zwischen Eltern, Kind und pädagogischen Fachkräften ist Grundlage unserer Zusammenarbeit.
Die Eltern sind eine tragende Säule der Gemeinschaft. Ihre Kompetenzen bringen sie durch verschiedene Tätigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten ein.
Wir unterstützen und helfen im Garten und Haus, und bei der Organisation des Kindergartenlebens. Unser Engagement und Mitwirken ist Teil des pädagogischen Konzeptes. Der Vorstand vertritt unsere
Gemeinschaft ehrenamtlich und schafft den Rahmen für die pädagogische Arbeit.
Wir als Gemeinschaft arbeiten eng zusammen. Entscheidungen werden nach Darlegung und Austausch sämtlicher Positionen einvernehmlich in der erweiterten Vorstandsrunde getroffen. Wir möchten den
Kindern in einer Atmosphäre der Geborgenheit Raum für ihre individuelle Entwicklung geben. Wir verstehen uns als Einrichtung, die sich für den Schutz von Kindern verantwortlich fühlt. Die Kinder
sollen unsere Einrichtung als sicheren Ort für ihre Persönlichkeitsentwicklung erfahren und sich wohlfühlen. Werte und Lebenskompetenzen, die wichtig für den Umgang mit sich selbst und mit
anderen sind, werden den Kindern vermittelt. Wir stärken und ermutigen sie darin, sich zu eigenständigen und sozial kompetenten Persönlichkeiten zu entwickeln.
Wir verhalten uns den Kindern gegenüber achtsam und einfühlsam. Im Umgang wahren wir die persönliche Grenze und Intimsphäre eines jeden Mädchen und Jungen. Wir bestärken sie darin, ihren eigenen
Gefühlen zu vertrauen und Grenzen zu setzen. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Hilfe. Deshalb nehmen wir die Mädchen und Jungen ernst und hören ihnen zu. Wir ermutigen sie, sich an eine
Vertrauensperson zu wenden, wenn sie Kummer haben. Dies gilt für Kinder, Eltern und Beschäftigte gleichermaßen. Wir sind uns über das Macht Gefälle und die damit verbundene Verantwortung der
Erwachsenen gegenüber den Kindern bewusst. Wir sehen uns als eine Verantwortungsgemeinschaft, in der alle Beteiligten eng zusammenarbeiten.
II. Partizipation
Wir fördern freiheitlich-demokratisches Denken und Handeln und ermöglichen den Kindern von Anfang an im Rahmen ihrer Entwicklung Mitsprache und Mitbestimmung. So erleben di Kinder, dass ihre
Mitmenschen Vertrauen in ihre Entscheidungskompetenz setzen, diese anerkennen und akzeptieren.
Die Kinder sollen in unserem Kindergartenalltag mit-bestimmen, mit-entscheiden und mit-wirken, mit dem Ziel Selbstwirksamkeit zu üben, um später Verantwortung übernehmen zu können, ihr Leben aus
Freiheit zu gestalten.
Die Partizipation muss dem Entwicklungsstand des Kindes angemessen sein. Von Seiten des Kindes besteht die Freiheit zur Partizipation, von Seiten des Erziehers die Verpflichtung Möglichkeiten zur
Partizipation zu schaffen und Interesse dafür zu wecken.
Vorbild und Nachahmung sind im ersten Jahrsiebt die tragende Kraft. Das Vorbild schafft eine Umgebung, an der sich das Kind orientieren kann, in der das Kind sich gemäß seinem individuellen
Schicksalsauftrag selbst bestimmt entwickeln kann. Die Nachahmung ermöglicht Primärerfahrungen, aus denen das Kind eigene kreative Lösungen und Ideen entwickelt. Die Wiederholung der
jahreszeitlichen Lieder, Geschichten und Reigen im Morgenrhythmus ermöglichen dem Kind dann einzusteigen, wenn es soweit ist. Es kann auch erst einmal zuschauen oder passiv mitmachen. In allen
Entwicklungsbereichen bekommt das Kind die Zeit seine Entwicklung in seinem individuellen Tempo zu durchlaufen.
Das Spielmaterial im Waldorfkindergarten Zwergenland ist möglichst natürlich und freilassend gestaltet und ermöglicht selbst bestimmtes und individuelles Spielen. Der Tagesablauf besteht aus
Phasen freien Spiels, sowohl drinnen als auch draußen, in denen die Kinder über Spielanlässe, die Spielpartner, Spielmaterial und Spielräume frei entscheiden können und aus geführten Phasen, in
denen sie sich in das Geschehen eingliedern müssen, aber entscheiden, was und wie sie mitmachen. Im geführten Teil bekommen sie Anregungen, die sie im freien Spiel mit ihrer Phantasie und ihrem
Gestaltungswillen in eigene Geschichten und Spielideen umwandeln.
Die pädagogische Fachkraft erfasst die Bedürfnisse der Kinder und ermöglicht die individuelle Entfaltung im Gruppenrahmen. Das praktische Arbeiten im Tageslauf bietet den Kindern vielfältige
Möglichkeiten mitzuwirken und am echten Leben teilhaben zu können.
Während der gemeinsamen Mahlzeiten bestimmen die Erwachsenen was auf den Tisch kommt und die Kinder bestimmen, was und wieviel sie davon essen wollen.
Die pädagogische Fachkraft ist mit der ganzen Persönlichkeit und seinen Werten Vorbild und das Kind hat die Möglichkeit für sich zu entscheiden, was es sich zu eigen macht. Das Kind entscheidet,
was es an körperlichen Berührungen zulässt.
Jedes Kind hat ein anderes Wesen und es ist unsere Aufgabe gut zu beobachten und zu versuchen das Kind zu verstehen und seine Willensimpulse zu erkennen.
Es gibt Grenzen der Partizipation, z.B. wenn Gesundheit und Wohlsein des Kindes und anderer Kinder betroffen sind, wenn Gefahr droht und wenn die Freiheit der anderen Kinder eingeschränkt wird.
Wir unterstützen die Kinder in ihrem Recht, aktiv mitzubestimmen und mitzugestalten. Ihre Beteiligung gestalten wir altersgerecht und begleiten sie dabei. Wir unterstützen die Kinder dabei,
Risiken zu erkennen und einzuschätzen, sich auszuprobieren und an ihren eigenen Grenzen zu lernen und zu wachsen. Beteiligung bedeutet für uns, dass die Kinder mitbestimmen und mitentscheiden
können über Dinge oder Ereignisse, die ihr gemeinsames Leben in der Einrichtung betreffen. Über ihre Beteiligung erfahren wir mehr von und über die Kinder. Sich für die Ideen der Mädchen und
Jungen zu interessieren, ihnen aktiv zuzuhören und sie zu ermutigen, ihre Sicht darzustellen – diese pädagogische Haltung wird durch jede einzelne Fachkraft und das gesamte Team vertreten. Dabei
ist für uns von großer Bedeutung, den Kindern gegenüber glaubwürdig und verlässlich aufzutreten
Auch die Eltern haben durch enge Zusammenarbeit die Möglichkeit ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen einzubringen. Auf regelmäßig stattfindenden Elternabenden, bei Arbeitseinsätzen und Festen,
sowie der erweiterten Vorstandssitzung haben die Eltern die Möglichkeit aktiv mitzugestalten. Ebenso demokratisch ist die kollegiale Zusammenarbeit in der jede/r Mitarbeiter/in seine/ihre
Interessen und Anliegen gleichwertig vertreten kann. So lernen Kinder am Vorbild dieser engen Erziehungspatenschaft von Anfang an einen partnerschaftlich-demokratischen Umgang kennen.
III. Beschwerde Management
Wir stehen jederzeit für Beschwerden der Kinder und Eltern zur Verfügung und sorgen dafür, dass die Mädchen und Jungen neben ihrem Recht auf Beteiligung auch das Recht haben, sich zu beschweren
und dass ihre Anliegen gehört und angemessen behandelt werden. Unser bewusster Umgang mit den Beschwerden der Mädchen und Jungen ist eine wichtige Voraussetzung für einen aktiven Kinderschutz in
unserer Einrichtung. Hinter einer Beschwerde steckt ein Entwicklungspotential. Die Anliegen und Bedürfnisse, die die Kinder (und Eltern) äußern, führen zwangsläufig zu einer Reflexion unserer
Strukturen und Abläufe und des eigenen Verhaltens. Beschwerden bewirken Veränderung und ermöglichen Entwicklung. Gerade in der Auseinandersetzung mit den eigenen Beschwerden und Anliegen ergeben
sich für die Mädchen und Jungen Möglichkeiten, personale Kompetenzen wie Selbstwahrnehmung, Selbststeuerung und Selbstwirksamkeit zu entwickeln. Ebenso erwerben sie soziale Kompetenzen – in der
Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen Anderer müssen Lösungen und Strategien entwickelt oder Kompromisse ausgehandelt werden. Die Entwicklung dieser Kompetenzen sind Richtziele unserer
pädagogischen Arbeit und dienen der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Wir Fachkräfte sind gefordert, die Unmutsbekundungen der Kinder bewusst wahrzunehmen und sich mit ihnen auf die Suche
nach dem zu begeben, was hinter der Beschwerde steckt. Deshalb spielen alle ihre Anliegen, für uns eine wichtige Rolle. Durch unser Interesse an ihrer Kritik fühlen sich die Mädchen und Jungen
ernst genommen und suchen auch bei anderen Sorgen unsere Unterstützung. Die Kinder müssen sicher sein, dass ihre Anliegen ernst genommen werden. Auf die Festlegung einer „Beschwerdestelle“ oder
eines starren Verfahrens verzichten wir ganz bewusst. Unsere Erfahrung ist, dass sich die Kinder in aller Regel an eine Person ihres Vertrauens wenden, wenn sie Anliegen oder Nöte haben und sich
besprechen wollen. Durch die besondere Nähe zu den Kindern ist der Beschwerdeweg meist spontan – das ist von Vorteil, hat aber auch Grenzen. Das bewusste Annehmen der Beschwerde ist dann eine
Herausforderung, wenn in der aktuellen Situation wenig Zeit bleibt. Dann signalisieren wir Fachkräfte mit einer ersten Reaktion, das Anliegen wahrgenommen zu haben und knüpfen zu einem späteren
Zeitpunkt daran an. Unser Anspruch ist es, dieses persönliche Aufnehmen und Konkretisieren der Beschwerden verlässlich zu gewährleisten. Die Beschwerden der Eltern liefern uns wichtige Hinweise
darüber, welche Wünsche und Erwartungen sie haben. Unser Anspruch ist es, die Belange möglichst schnell zu bearbeiten und eine Lösung bzw. Verbesserung zu erreichen. Manchmal reicht das
vertrauensvolle Gespräch aus, um die Beschwerde zu beheben, manchmal ist es notwendig, für die Bearbeitung weitere Stellen mit einzubinden. Dabei ist die direkte Ansprache der Gruppenkraft oder
der Leitung der einfachste und beste Weg zur Klärung. Möchten die Eltern diesen Direktkontakt bzw. das persönliche Gespräch nicht nutzen, haben sie auch die Möglichkeit, sich an ihre
Elternvertretung bzw. an unseren Vorstand zu wenden. In unserer Einrichtung pflegen wir einen intensiven Austausch zwischen Eltern, pädagogischen Fachkräften und dem Vorstand. Gremien, wie die
erweiterte Vorstandssitzung, ermöglichen allen Akteuren des Kindergartenlebens Anliegen einzubringen und an Lösungen mitzuarbeiten. Wir möchten eine positive Beschwerde Kultur und eine niedrige
Hemmschwelle für schwierige Gespräche implementieren. Dafür ist Vertrauen auf allen Ebenen die Grundvoraussetzung. Ist eine Klärung der Beschwerde nicht intern möglich, wird eine neutrale
Fachberatung zur Problem Klärung hinzugezogen.
IV. Sexualpädagogisches Konzept
Unser Ziel ist es, die Identitätsentwicklung der Mädchen und Jungen, das Bewusstsein für das eigene Geschlecht, zu fördern und sie in ihrer psychosexuellen Entwicklung zu begleiten. Besonders im
Kindergarten- und Vorschulalter nutzen die Kinder die Möglichkeit, ihren Körper neugierig zu erforschen und ihn mit anderen zu erfahren. Die eigene Sexualität ist ein Bestandteil der kindlichen
Persönlichkeitsbildung. Eine klare sexualpädagogische Grundhaltung ohne Tabuisierung und Verniedlichung ist Grundlage für unser vorbildhaftes Miteinander. Der Erwerb und die regelmäßige
Vertiefung von Fachwissen sind von großer Bedeutung um ein gutes Vorbild zu sein. Dazu gehört auch der regelmäßige Austausch im Team, durch den pädagogische Handlungssicherheit erreicht werden
kann. ‚Doktorspiele‘ gehören, wie Vater-Mutter-Kind-Spiele oder andere Rollenspiele, zur normalen Entwicklung im Vor- und Grundschulalter. Die Kinder entdecken auf spielerische Weise Unterschiede
zwischen Mädchen und Jungen und üben sich in ihren Geschlechterrollen. Weil die Interaktion der Kinder auch in unbeobachteten Momenten stattfinden kann, legen wir für ‚Doktorspiele‘ eindeutige
Regeln fest, an denen sich die Mädchen und Jungen orientieren können: jedes Kind bestimmt selbst, mit wem es Doktor spielen will; dabei lassen wir die (Unter-)Hose an; niemand darf ein anderes
Kind ohne seine Erlaubnis berühren oder etwas tun, was es nicht möchte; kein Kind tut einem anderen Kind weh; niemand steckt einem anderen Kind etwas in den Po/in die Scheide oder andere
Körperöffnungen wie Nase oder Ohr. Diese Regeln besprechen wir mit den Mädchen und Jungen. So können sie ihre eigenen Grenzen ziehen bzw. ‚verteidigen‘ und die Grenzen der anderen achten. Kommt
es dennoch zu grenzverletzendem Verhalten, reagieren wir und greifen sensibel ein, um die Situation zu beenden. Wir benennen die Handlung ganz konkret, damit das Kind weiß, welches Verhalten
nicht in Ordnung war und ‚ermahnen‘ zur Einhaltung der Regeln. In intimen Situationen wie dem Wickeln bleiben die Türen offen, sodass Transparenz geschaffen wird und dadurch ein gewisser Schutz
der Kinder. Bei Toilettengängen wird die Intimsphäre der Kinder in den Kindergartengruppen durch einfache Holztüren geschützt. Gleichzeitig ist die Aufsichtspflicht durch die Anwesenheit
pädagogischer Fachkräfte gewährleistet.
In Fällen sexuell motivierter Grenzüberschreitungen wird die Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt zu Rate gezogen. Unser oberstes Ziel ist, den Schutz des Opfers zu gewährleisten und eine
Klärung der Beschwerde zu erreichen. Darüber hinaus gibt es jederzeit das Recht und die Möglichkeit, eine Beratung anonym in Anspruch zu nehmen – beispielsweise über die kostenlose Hotline des
Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung. Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ unter der Nummer 0800 22 55 530 ist eine unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle für Menschen, die
Entlastung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die eine Vermutung oder ein „komisches Gefühl“ haben, die unsicher sind und Fragen zum Thema stellen möchten. Jedes Gespräch
bleibt vertraulich. Der Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.
V. Prävention
Ein wichtiger Baustein unseres Schutzkonzeptes ist die Prävention. Die vorbildhafte Grundhaltung der Pädagog*innen und die immerwährende Reflektion unseres Handelns sind ebenso grundlegend wie
ein wertschätzendes kollegiales Miteinander. Unsere Präventionsarbeit basiert auf den grundlegenden Rechten der Kinder. Indem wir die Mädchen und Jungen beteiligen und sie dabei ihre
Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit erleben, stärken wir ihr Selbstbewusstsein. Der Aufbau eines positiven Selbstkonzeptes ist Teil einer gelungenen Präventionsarbeit. Wir fördern die Mädchen
und Jungen in ihrer Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit und bestärken sie darin, ihre eigenen Gefühle wahrzunehmen und benennen zu können. Ebenso unterstützen wir die Kinder darin, einen
positiven Zugang zu sich und ihrem Körper finden und Grenzen zu setzen. Wir sind jederzeit offen für die Belange der Kinder und sorgen für Ihren Schutz. Wir arbeiten transparent und lassen Türen
in Einzelkontakten stets offen. Die Pädagog*innen bilden sich stetig fort und wir sehen und als lernende Organisation. In jeder Gruppe ist eine Kinderschutz-Fachkraft nach §8aSGB tätig.
VI. Intervention
Grundlegend für eine angemessene Intervention in besorgniserregenden Situationen ist eine aufmerksame und sensible Grundhaltung. Wenn eine Situation vorliegt, die den Schutz der uns anvertrauten
Mädchen und Jungen erfordert ist es notwendig zielgerichtet einzugreifen. Dann ist es wichtig zu wissen, welche Maßnahmen zu treffen sind und was jede/r Einzelne zu tun hat. Dazu müssen wir
konkrete Gefährdungen bzw. Risiken fachlich einschätzen und entsprechende Maßnahmen einleiten, wie auch mit falschen Vermutungen qualifiziert umgehen. Wir berücksichtigen dabei die
Fürsorgepflicht für die betreuten Kinder. Unser Schutzauftrag bezieht sich auf unterschiedliche Gefährdungsformen. In den Blick genommen werden Ereignisse, die im familiären/außerfamiliären
Umfeld wie innerhalb unserer Einrichtung geschehen können und von Erwachsenen ausgehen. Es umfasst aber auch das Verhalten von Kindern untereinander. In jedem Fall ist unsere Vorgehensweise
verbindlich geregelt und an professionellen Standards ausgerichtet. Definierte Abläufe geben uns dabei Orientierung und Handlungssicherheit. Unser Ziel ist es strukturiert zu handeln, um den
Schutz der Kinder sicherzustellen und professionelle Hilfe anzubieten.
Konkreter Ablaufplan:
1. Gespräch mit Melder/betroffener Person, ggf. Gespräch mit Kind
3. Leitung wird informiert
4. ggf. Gespräch mit Sorgeberechtigten
5. kollegiale Fallberatung
6. ggf. Gespräch mit Fachberatung
Verdacht von Gewalt der Kinder untereinander
Im Kindergartenalltag lernen die Kinder mit Konflikten umzugehen und probieren sich aus, lernen Grenzen zu setzen, brauchen dabei noch häufig Unterstützung. Sollte es zu Situationen kommen in
denen von einem Kind unverhältnismäßig Gewalt ausgeht, müssen die Pädagog*innen zum Schutz der anderen Kinder eingreifen. Es ist eine erhöhte Aufmerksamkeit von Nöten, Macht Gefälle sowieso
Abhängigkeiten unter den Kindern müssen in den Blick genommen werden. An erster Stelle steht der Schutz der gefährdeten Kinder. In diesem Fall ist das Gespräch mit den Sorgeberechtigten aller
beteiligten Kinder wichtig, um die Ursachen des Verhaltens abzuklären und in Abstimmung mit ihnen weitere Hilfen anzustoßen. Auch das von der Grenzverletzung betroffene Kind braucht erhöhte
Aufmerksamkeit, denn es können ggf. intensive Reaktionen ausgelöst werden. Je nach Art des Vorfalls informieren wir dessen Eltern, damit sie ihr Kind angemessen begleiten und ggf. zusätzliche
Unterstützung erhalten.
Es müssen Gespräche im Team geführt werden, wie die Gruppe geschützt werden kann und ggf. muss die Einrichtungsleitung und der Träger informiert werden.
Kann intern keine Lösung der Situation herbeigeführt werden, ist eine Fachberatung hinzuzuziehen.
Verdacht auf Gewalt durch eine pädagogische Fachkraft
Steht die Vermutung auf grenzverletzendes Verhalten durch eine pädagogische Fachkraft im Raum, wird die Einrichtungsleitung unverzüglich informiert. Es gilt als erstes die Fakten abzuklären,
insbesondere durch unmittelbare Gespräche mit dem betroffenen Kind, abhängig von Alter und Entwicklungsstand, als auch mit der/dem betroffenen Mitarbeiter*in. Kommt die Leitung in dieser ersten
Abklärungsphase zum Ergebnis, dass ein Gefährdungsrisiko gegeben ist, werden Sofortmaßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes und zur Beendigung der Gefährdung getroffen. Dies können
organisatorische Vorkehrungen in der Einrichtung wie personelle Erstmaßnahmen sein. Umgehend werden wir die Eltern des betroffenen Kindes informieren und Unterstützungsleistungen anbieten, z.B.
durch Vermittlung qualifizierter Ansprechpersonen bzw. geeigneter Fachberatung. Die Verantwortung für das weitere Krisenmanagement erfolgt dann in einem sog. Krisenteam, dessen Zusammensetzung
festgelegt ist und das unmittelbar auf Trägerebene einberufen wird. Alle vorliegenden Informationen werden gemeinsam bewertet und wir nehmen eine qualifizierte Gefährdungseinschätzung vor, bevor
die weiteren Schritte entschieden werden. Können die Anhaltspunkte nicht entkräftet werden und es liegt eine begründete Vermutung auf grenzverletzendes Verhalten durch eigene Beschäftigte vor,
informieren wir unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde des Kreises und schalten die Strafverfolgungsbehörde ein. Nach Anhörung der/des Beschuldigten ergreifen wir dienstrechtliche Maßnahmen
wie auch Fürsorgemaßnahmen, Gespräche mit dem Krisenteam über die wir das Team informieren. Abhängig von der Fallkonstellation und der Gefährdungsdimension wägen wir ab, ob wir alle Eltern der
Einrichtung über das Vorkommnis informieren und welche weiteren Unterstützungsleistungen vor Ort vonnöten sind. Danach bewerten wir im Krisenteam unter Einbeziehung aller relevanten Stellen und
Akteure (im Falle sexualisierter Grenzverletzungen mit zusätzlicher Unterstützung einer unabhängigen spezialisierten Fachberatungsstelle) fortlaufend die Situation, planen die jeweils nächsten
Schritte und entscheiden über alle weiteren Maßnahmen einschließlich erforderlicher Unterstützungsleistungen. Gerade der Umgang mit Vermutungen bedarf der sorgfältigen Abwägung, um nicht zu
bagatellisieren, wo Einschreiten notwendig ist oder einen Generalverdacht zu verhängen, wo Vertrauen angesagt ist. Dieser schwierige Balanceakt zwischen der Sorge für das Kindeswohl und der
Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten kann nur geleistet werden, wenn wir ruhig und besonnen handeln und unser Vorgehen einschließlich des Umgangs mit Informationen professionell und
sorgsam ist. Denn wir müssen gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten wahren – nur so kann eine Verunsicherung der Mitarbeiter/innen und aller Eltern vermieden sowie
ungerechtfertigten Verdächtigungen vorgebeugt werden. Erweist sich am Ende des Klärungsprozesses die Vermutung als unberechtigt, muss die/der betroffene Beschäftigte vollständig rehabilitiert
werden. Das heißt, alle Stellen und Personen, die über den Vorfall informiert oder am Prozess beteiligt waren, werden von uns eindeutig über die Ausräumung der Verdachtsmomente informiert. In
diesem Fall wird eine Fachberatung bzw. Supervision für das gesamte Team einberufen. Darüber hinaus werden wir den Vorfall nachhaltig aufarbeiten, was die Überprüfung unserer fachlichen Standards
miteinschließt.
Verdacht auf Gewalt im häuslichen Umfeld
Wenn wir einen Verdacht auf Vernachlässigung bzw. Misshandlung eines Kindes in der Familie bzw. durch das sozial nahe Umfeld wahrnehmen, informieren wir unverzüglich die Leitung der Einrichtung
und reflektieren im Team bzw. in einer kollegialen Beratung das Fall Geschehen.
Wichtig ist eine Dokumentation unseres Verdachtes und des Vorgehens.
Unter Hinzuziehung des Vorstandes nehmen wir eine Gefährdungseinschätzung vor und planen die nächsten Schritte; bei Vermutung auf sexuellem Missbrauch nehmen wir zusätzlich eine spezialisierte
Fachberatung von außen in Anspruch. Die Eltern binden wir dabei so gut wie möglich mit ein, wenn der Schutz des Kindes dadurch nicht in Frage gestellt ist. Unter Beachtung seines Alters- und
Entwicklungsstandes beteiligen wir auch das betroffene Kind, um unser Vorgehen zu erklären.
Wir besprechen mit den Eltern, was zu einer gesunden Entwicklung nötig ist, weisen auf geeignete Beratungs- oder Förderhilfen hin und verabreden die nächsten Schritte. Nach einem vereinbarten
Zeitraum klären wir in einem weiteren Elterngespräch, wie sich die Situation entwickelt hat.
Wenn unsere Bemühungen keine Wirkung zeigen und die Gefährdung des Kindes nicht abgewendet werden kann, informieren wir das Jugendamt. In besonderen Ausnahmesituationen, in denen eine akute
Kindeswohlgefährdung vorliegt, sind wir zu einer sofortigen Mitteilung an das Jugendamt verpflichtet. Unser Anliegen ist in erster Linie, mit den Eltern vertrauensvoll zusammen zu arbeiten und
sie frühzeitig auf Hilfen aufmerksam zu machen, die sie bei ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen können. So können wir gewährleisten, dass alles getan wird, das Wohl der uns anvertrauten
Mädchen und Jungen zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern.
Fortbildung und Fachberatung
Als Kindertagesstätte kommt uns eine besondere Verantwortung bei der Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzauftrages zu. Um dieser anspruchsvollen und komplexen Aufgabe gerecht zu werden, braucht es
fachliches Wissen und die Reflexion des eigenen Handelns – nur so können wir unseren Auftrag angemessen und überlegt wahrnehmen. Dazu stehen uns verschiedene Möglichkeiten fachlicher
Qualifizierung und Beratung zur Verfügung – sowohl auf Team- und Leitungsebene wie für jede einzelne Fachkraft. Ziel dabei ist es, unsere Sensibilität zu fördern, die eigene Handlungskompetenz zu
stärken bzw. zu erweitern.
Dies geschieht durch Angebote der Fortbildung und kollegialen Fallberatung die wir regelmäßig bzw. anlassbezogen in Anspruch nehmen können. Je komplexer und emotional aufgeladener eine
Fallkonstellation ist, umso stärker sind wir gefordert, den Überblick zu behalten – unser Anspruch ist es, professionell und rechtzeitig Hilfe zu leisten. Deshalb reflektieren wir unsere
Erfahrungen in Teamgesprächen und greifen bei Bedarf auf die Unterstützung der Pädagogischen Fachberatung zurück. Diese begleitet uns in der Funktion der ‚insoweit erfahrenen Fachkraft‘ bei der
Umsetzung unseres Schutzauftrages – insbesondere bei der Einschätzung von Gefährdungslagen und der Entwicklung möglicher Hilfeperspektiven. So können wir im Vermutungsfall fachlich angemessen
reagieren und ggf. konkrete Maßnahmen in die Wege leiten. Wir reflektieren vorhandene Abläufe und Prozesse – beispielsweise durch die Teilnahme an kreisweiten Netzwerken und im interdisziplinären
Austausch. Schon vor der Etablierung des Schutzkonzeptes haben wir uns teambezogen wie einrichtungsübergreifend mit den verschiedenen Gefährdungsformen, der Einbeziehung von Eltern und Kindern
sowie dem gezielten Handeln und Kooperieren im konkreten Fall beschäftigt.
Durch gemeinsame Arbeit am Schutzkonzept wurde alle Mitarbeiter*innen mit einbezogen und für das Thema des Kinderschutzes sensibilisiert. So können wir unser erworbenes Wissen nachhaltig
verankern und das Thema dauerhaft präsent halten.
Allen Mitarbeiter*innen werden zu regelmäßigen Fortbildungen angehalten und motiviert. Durch regelmäßige Gremienarbeit findet ein intensiver Austausch aller Akteure des Kindergartenlebens statt,
der eine stabile Basis für Krisensituationen bietet.
Unser jährlicher Leitbildtag, sowie regelmäßige Konzepttage sensibilisieren das gesamte Team für ein gutes Miteinander, welches ein friedvolles Zusammenarbeiten stärkt.